Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht. Gesellschaftsrecht
Jahrgang 67 (2012) / Heft 12, S. 633-636 (4)
Der BGH verneint die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs eines GmbH-Anteils gemäß § 161 Abs. 3 BGB i. V. mit § 16 Abs. 3 GmbHG, wenn zuvor über den Anteil unter einer aufschiebenden Bedingung verfügt wurde. Titus Walek (JZ 2012, 608, in diesem Heft) stimmt der Entscheidung zwar im Ergebnis zu, hält jedoch die Begründung für verfehlt.