Bürgerliches Recht. Insolvenzrecht
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- 10.1628/002268813X13802745339230
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Nach der Entscheidung des BGH sind Klauseln, die die Lösung vom Vertrag im Fall der Insolvenzeröffnung oder des Insolvenzantrags vorsehen, unwirksam. Peter von Wilmowsky (JZ 2013, 998) hält das verfolgte Anliegen, die Ansprüche des Insolvenzschuldners als Haftungsmasse zu erhalten, für richtig, kritisiert jedoch die Begründung über das Insolvenzvertragsrecht, dessen Anwendungsbereich zu schmal sei für eine Erfassung sämtlicher insolvenzbedingter Rechtsgestaltungen.