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Bürgerliches Recht. Internationales Privatrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 70 (2015) / Heft 1, S. 46-50 (5)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268814X14168324868477
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Die Entscheidung des BGH behandelt mehrere interessante Fragen der Prozessaufrechnung in einem Fall mit Auslandsbezug. Peter Mankowski (JZ 2015, 50) bedauert, dass der Senat erneut offengelassen hat, ob am Erfordernis der Zuständigkeit des Gerichts zur Entscheidung über die Aktivforderung festzuhalten ist. Hinsichtlich der Frage der Qualifikation des Liquiditätserfordernisses nach italienischem Recht sei zwar das Ergebnis, nicht aber der Ausgangspunkt der Begründung beifallswürdig.