Bürgerliches Recht. Internationales Privatrecht
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- 10.1628/002268814X14168324868477
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Die Entscheidung des BGH behandelt mehrere interessante Fragen der Prozessaufrechnung in einem Fall mit Auslandsbezug. Peter Mankowski (JZ 2015, 50) bedauert, dass der Senat erneut offengelassen hat, ob am Erfordernis der Zuständigkeit des Gerichts zur Entscheidung über die Aktivforderung festzuhalten ist. Hinsichtlich der Frage der Qualifikation des Liquiditätserfordernisses nach italienischem Recht sei zwar das Ergebnis, nicht aber der Ausgangspunkt der Begründung beifallswürdig.