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Cover von: Bürgerliches Recht. Kartellrecht

Bürgerliches Recht. Kartellrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 70 (2015) / Heft 14, S. 726-733 (8)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268815X14350701982233
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268815X14350701982233
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Beschreibung
Der Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat das Urteil der Vorinstanz zur (Rechts- bzw.) Sittenwidrigkeit von Forderungsabtretungen zum Zweck der gebündelten gerichtlichen Geltendmachung bestätigt (siehe LG Düsseldorf JZ 2014, 635, dazu Stadler JZ 2014, 613). Christian Armbrüster (JZ 2015, 733) kritisiert die einseitigen Erwägungen des OLG zu den Zwecken der Abtretungen und die fehlende Berücksichtigung übergeordneter Gesichtspunkte.