Bürgerliches Recht, Urheberrecht
Veröffentlicht auf Englisch.
- Artikel PDF
- lieferbar
- 10.1628/002268816X14567601013652
Beschreibung
Personen
Rezensionen
Beschreibung
Nach der Entscheidung des BGH sind einbettende links (FilmWiedergabe im Wege des »framing«) auf erlaubte, im Internet frei zugängliche Werkwiedergaben keine (erneute) öffentliche Zugänglichmachung i. S. des § 15 UrhG. Michael Grünberger (JZ 2016, 318) hält diese Lösung für nicht weiterführend im Sinne eines nachhaltigen Verwertungsmodells und weist zugleich auf die Haftungsrisiken des Link-Setzers für den Fall hin, dass die Inhalte von einem Dritten ohne Zustimmung des Rechteinhabers und damit rechtswidrig frei zugänglich gemacht wurden.