Bürgerliches Recht. Versicherungsrecht
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- 10.1628/002268812800933864
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Der BGH hat die außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrags gebilligt, nachdem der Versicherungsnehmer einen Mitarbeiter des Versicherers tätlich angegriffen hatte. Alexander Bruns (JZ 2012, 630) stimmt der hierzu notwendigen Einschränkung des § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG zu, hält jedoch-insoweit anders als der BGH-eine im Ergebnis entsprechende Lösung auch für den Pflegeversicherungsvertrag für möglich und konstatiert einen Bedarf an legislativer Korrektur.