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Bürgerliches Recht. Versicherungsrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 67 (2012) / Heft 12, S. 625-630 (6)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268812800933864
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268812800933864
Beschreibung
Der BGH hat die außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrags gebilligt, nachdem der Versicherungsnehmer einen Mitarbeiter des Versicherers tätlich angegriffen hatte. Alexander Bruns (JZ 2012, 630) stimmt der hierzu notwendigen Einschränkung des § 206 Abs. 1 Satz 1 VVG zu, hält jedoch-insoweit anders als der BGH-eine im Ergebnis entsprechende Lösung auch für den Pflegeversicherungsvertrag für möglich und konstatiert einen Bedarf an legislativer Korrektur.