Rechtswissenschaft
Bürgerliches Recht. Wettbewerbsrecht
Jahrgang 66 (2011) / Heft 11, S. 580-585 (6)
Der BGH setzt die Anforderungen des EuGH an den beihilfenrechtlichen Konkurrentenschutz in das deutsche Zivilrecht um. Dirk Ehlers und Daniel Scholz (JZ 2011, 585) begrüßen die verbesserten Rechtsschutzmöglichkeiten für Konkurrenten des Empfängers einer unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot gemäß Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV gewährten Beihilfe, kritisieren aber einzelne Begründungsansätze des BGH.