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Bürgerliches Recht. Wettbewerbsrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 67 (2012) / Heft 15, S. 789-796 (8)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268812802459472
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268812802459472
Beschreibung
Die Entscheidung des BGH hält einen Schadensersatzanspruch von indirekten Kartellabnehmern dem Grunde nach für gegeben, lässt jedoch den Einwand der Vorteilsausgleichung zu. Christian Kersting und Sebastian Dworschak (JZ 2012, 777, in diesem Heft) sehen hier ein komplexes System, welches sich anhand der Nachweisanforderungen selbst regulieren soll. Es müsse sich jedoch in Zukunft zeigen, ob anhand dieses Systems Klageaussichten hinreichend sicher beurteilt werden können.