Bürgerliches Recht. Wettbewerbsrecht
 Rubrik: Entscheidungen 
    Publiziert 09.07.2018 
 inkl. gesetzl. MwSt.
 -  Artikel PDF
- lieferbar
-   10.1628/002268813X13560134287271
 Beschreibung 
  Personen 
  Rezensionen 
  Beschreibung 
 Das LG Köln hat hinsichtlich bestimmter »presseähnlicher Angebote« der ARD in der »Tagesschau-App« dem Unterlassungsantrag mehrerer Verlage stattgegeben, da ein Verstoß gegen § 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV und damit zugleich gegen § 4 Nr. 11 UWG vorgelegen habe. Christian Starck (JZ 2013, 103) sieht die Notwendigkeit einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, um die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirksam zu beschränken.
