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Bürgerliches Recht. Zivilprozessrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 68 (2013) / Heft 10, S. 525-528 (4)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13673287739176
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268813X13673287739176
Beschreibung
Der VIII. Zivilsenat hält in seinem Urteil die Zustellung einer Klage ohne die in Bezug genommenen Anlagen für wirksam. Ekkehard Schumann (JZ 2013, 528) kritisiert Begründung und Ergebnis der Entscheidung und beklagt die durch den Widerspruch zu einer früheren Entscheidung des VII. Zivilsenats entstandene Rechtsunsicherheit.
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