Bürgerliches Recht. Zivilprozessrecht
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- 10.1628/002268813X13849555236414
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Der BGH lehnt für in Adhäsionsverfahren gegen Beschuldigte ergangene Entscheidungen Rechtskraft gegenüber deren Haftpflichtversicherer sowie Bindungswirkung für Folgeprozesse ab. Max Foerster (JZ 2013, 1143, in diesem Heft) stimmt der Entscheidung nur für die zugrundeliegende (Ausnahme-)Konstellation der Direktklage gegen den Versicherer des Beschuldigten zu, legt die versicherungsrechtliche Bindungswirkung stattgebender Entscheidungen in Adhäsionsverfahren in weiteren Konstellationen dar und geht auf vom BGH offengelassene Fragen zur Reichweite solcher Entscheidungen ein.