Kay Waechter
Bundestrojaner – Die Selbstgefährdung der Rechtsstaatlichkeit am Beispiel der Gefahrbegriffe
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In der Demokratie ist die Rechtsetzung auf vielerlei Kompromisse und Rücksichten angewiesen. Das erschwert Systemgerechtigkeit in Normenkomplexen und begriffliche Konsistenz. Die verfassungsrechtliche Beurteilung muss dem Rechnung tragen, aber auch Grenzen aufweisen, auf die gegebenenfalls wiederum der Gesetzgeber reagiert. Das Ordnungsrecht und insbesondere das Gesetz über das Bundeskriminalamt bietet hier Anschauungsmaterial in Form von Variationen und ausgeprägten Übernuancierungen des Gefahrbegriffs. Die Komplexität, bisweilen auch Inkonsistenz des Normgeflechts nimmt zu, während die Zeitressourcen der Rechtsanwender schwinden. Im Ergebnis bewirkt dies eine Erosion der Rechtsstaatlichkeit von innen her.