Christian Waldhoff, Kubilay Yalçın
Bundeswehrfinanzierung zwischen 100 Milliarden-Sondervermögen und »Zwei-Prozent-Ziel«
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- 10.1628/jz-2024-0003
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Die Finanzierung der Streitkräfte hatte angesichts der Finanzvolumina und wegen der Besonderheiten der Materie schon immer über die reine Sachaufgabe hinaus politische und staatsrechtliche Implikationen. These des Beitrags, der den aktuellen rechtlichen Rahmen der Finanzierung der Bundeswehr unter dem Grundgesetz erhellen möchte, ist, dass gerade die Finanzierung von Streitkräften in historischer wie aktueller Sicht einen validen Zugriff auf das eher vernachlässigte »Verfassungssonderrecht« der Streitkräfte bietet.