BVerfG, Beschluss v. 11. 4. 2018 – 1 BvR 3080/09
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 19,
S. 930-935
(6)
Publiziert 08.10.2018
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- 10.1628/jz-2018-0250
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Das BVerfG entwickelt in seiner Entscheidung aus Art. 3 GG Vorgaben für die Verhängung eines Stadionverbots durch einen Fußballverein, das durch gegenseitige Bevollmächtigung zugleich Wirkung für andere Stadien von Fußball-Bundesligisten sowie für Länderspiele des DFB entfaltet. Alexander Hellgardt (JZ 2018, 901, in diesem Heft) und Fabian Michl (JZ 2018, 910, in diesem Heft) sehen darin – entgegen den Ausführungen in den Urteilsgründen – eine unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte und analysieren das Ergebnis und die Begründung des Senats teilweise bzw. überwiegend kritisch.