BVerfG, Beschluss v. 14. 1. 2020 – 2 BvR 1333/17.
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 8,
S. 405-416
(12)
Publiziert 14.04.2020
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- 10.1628/jz-2020-0122
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Das BVerfG erklärt das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen mit Hinweis auf Besonderheiten der Justizgewährleistung für verfassungsmäßig. Im Anschluss an das Sondervotum von Ulrich Maidowski kritisiert Claus Dieter Classen (JZ 2020, 417), dass das Gericht in seinen Aussagen zu religiösen Symbolen in der Justiz über das hinausgegangen sei, was die Besonderheiten des konkreten Falles erfordert hätten. Zudem habe das Gericht der verbleibenden Ungleichbehandlung der Angehörigen verschiedener Religionen im Dienstrecht sowie der Verfassungsmäßigkeit des hessischen Beamtengesetzes zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet.