BVerfG, Beschluss v. 20. 7. 2021 – 1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20.
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
Jahrgang 77 (2022) /
Heft 11,
S. 566-572
(7)
Publiziert 27.05.2022
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- 10.1628/jz-2022-0190
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Das BVerfG hat entschieden, dass das Unterlassen der Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt zum 1. Medienänderungsstaatvertrag, in dem insbesondere eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags enthalten war, die Rundfunkfreiheit der beschwerdeführenden öffentlich-rechtlichen Anstalten (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt. Frederik Ferreau (JZ 2022, 572) stimmt der Entscheidung im Wesentlichen zu, kritisiert aber das neue Einstimmigkeitserfordernis für ein Abweichen der Länder vom KEF-Vorschlag und die selbstreferenziellen, nicht weiterführenden Aussagen zum Auftrag des öffentlichen Rundfunks.