BVerfG, Beschluss v. 21. 3. 2018 – 1 BvF 1/13
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 20,
S. 994-999
(6)
Publiziert 30.10.2018
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- 10.1628/jz-2018-0264
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Das BVerfG hält die viel kritisierte Regelung der gefährdungsunabhängigen behördlichen Information von Verbrauchern über Rechtsverstöße von Lebens- und Futtermittelunternehmen (§ 40 Abs. 1a LFGB) für prinzipiell verfassungsgemäß, vorbehaltlich einer noch zu ergänzenden zeitlichen Befristung. Ferdinand Wollenschläger (JZ 2018, 980, in diesem Heft) stimmt im Ergebnis zu und sieht in der Begründung eine Abkehr von der sogenannten Glykol-Rechtsprechung des BVerfG zu staatlichem Informationshandeln sowie einen neuen Akzent im kooperativen Grund-rechtsschutz von BVerfG und EuGH.