BVerfG, Beschluss v. 23. 10. 2018 – 1 BvR 2523/13, 595/14
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht. Verwaltungsrecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 2,
S. 88-92
(5)
Publiziert 16.01.2019
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- 10.1628/jz-2019-0035
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In den durch die zwei verfahrensgegenständlichen Verfassungsbeschwerden angegriffenen Urteilen hatten Verwaltungsgerichte jeweils die Versagung der behördlichen Genehmigung einer Windkraftanlage bestätigt. Die Gerichte waren von einer Unaufklärbarkeit des Sachverhalts mittels fachwissenschaftlicher Erkenntnisse ausgegangen und hatten daher die Beurteilung der Behörden zugrunde gelegt. Das BVerfG sieht darin keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie der Beschwerdeführer. Johannes Buchheim (JZ 2019, 92) stimmt zu und begrüßt die Sensibilität des Senats für die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung und Gerichten.