BVerfG, Beschluss v. 26. 3. 2019 – 1 BvR 673/17.
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 12,
S. 611-620
(10)
Publiziert 24.06.2019
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- 10.1628/jz-2019-0228
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Der generelle Ausschluss der Adoption von Stiefkindern in nichtehelichen Familien stellt nach der Entscheidung des BVerfG eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Kinder dar. Philipp Reimer (JZ 2019, 620) analysiert die Begründung des Senats kritisch und hält insbesondere die dogmatische Strukturierung der Rechtfertigungsprüfung bei Art. 3 Abs. 1 GG als vierstufige Verhältnismäßigkeitsprüfung nach dem Vorbild der Freiheitsgrundrechte für verfehlt.