Rechtswissenschaft

BVerfG, Beschluss v. 29. 1. 2019 – 2 BvC 62/14.

Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 74 () / Heft 11, S. 555-566 (12)
Publiziert 04.06.2019

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Das BVerfG hat die Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung (§ 13 Nr. 2 BWahlG) und von gemäß §§ 63, 20 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten (§ 13 Nr. 3 BWahlG) für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bzw. für nichtig erklärt. Kirsten Schmalenbach (JZ 2019, 567) begrüßt die Entscheidung im Hinblick auf die Ungeeignetheit und Willkürlichkeit der Regelungen, kritisiert aber die Marginalisierung des Völkerrechts und seiner Organe durch den Senat.
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