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Cover von: BVerfG, Beschluss v. 6. 11. 2019 – 1 BvR 16/13 (Recht auf Vergessen I)

BVerfG, Beschluss v. 6. 11. 2019 – 1 BvR 16/13 (Recht auf Vergessen I)

Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
Jahrgang 75 (2020) / Heft 4, S. 189-200 (12)
Publiziert 17.02.2020
DOI 10.1628/jz-2020-0059
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  • 10.1628/jz-2020-0059
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Beschreibung
Die Entscheidung des BVerfG (»Recht auf Vergessen I«) dreht sich in der Sache um die Zulässigkeit personalisierter Kriminalberichterstattung nach Ablauf eines langen Zeitraums. Das BVerfG begründet ausführlich die primäre Maßstäblichkeit der Grundrechte des Grundgesetzes im für die Mitgliedstaaten gestaltungsoffenen Anwendungsbereich von Unionsrecht. Mattias Wendel (JZ 2020, 157, in diesem Heft) analysiert die Neuausrichtung der innerstaatlichen Architektur des gerichtlichen Grundrechtsschutzes im Zusammenhang mit der Entscheidung »Recht auf Vergessen II« vom selben Tag (unten JZ 2020, 201), in der das Gericht erstmals die Unionsgrundreche als unmittelbaren Prüfungsmaßstab eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens herangezogen hat, und erörtert Folgefragen und Herausforderungen.