BVerfG, Beschluss v. 6. 11. 2019 – 1 BvR 276/17 (Recht auf Vergessen II)
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht. Europarecht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 4,
S. 201-212
(12)
Publiziert 17.02.2020
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- 10.1628/jz-2020-0060
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Der Beschwerdeführer in dem der Entscheidung zugrundliegenden Fall hatte im Klageweg erfolglos die Auslistung eines Suchtreffers von Google verlangt, der auf einen ihn betreffenden NDR-Fernsehbeitrag von 2010 verlinkt. Das BVerfG nimmt in seiner Entscheidung (»Recht auf Vergessen II«) erstmals die Kontrolle der fachgerichtlichen Grundrechtsprüfung am Maßstab der Europäischen Grundrechtecharta vor. Die damit – und im Zusammenhang mit der Entscheidung »Recht auf Vergessen I« vom selben Tag (oben JZ 2020, 189) – erfolgende Neuausrichtung der innerstaatlichen Architektur des gerichtlichen Grundrechts-schutzes untersucht Mattias Wendel (JZ 2020, 157, in diesem Heft) auch rechtsvergleichend und erörtert Folgefragen und -probleme für Rechtswissenschaft und -praxis.