BVerfG, Beschluss v. 9. 2. 2022 – 2 BvL 1/20
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht. Strafrecht
Jahrgang 77 (2022) /
Heft 15,
S. 779-784
(6)
Publiziert 11.08.2022
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- 10.1628/jz-2022-0248
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Auf die Vorlage des AG Villingen-Schwenningen hat das BVerfG nach eingehender Auseinandersetzung mit der bisherigen strafgerichtlichen Rechtsprechung entschieden, dass der sogenannte Einzelraser-Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB verfassungsgemäß ist. Michael Kubiciel (JZ 2022, 785) stimmt insbesondere den Ausführungen zum sogenannten Verschleifungsverbot bei der Auslegung von Tatbestandsmerkmalen zu und begrüßt, dass das Gericht nicht der Versuchung erlegen ist, ein »handwerklich« schlecht gemachtes Gesetz an Stelle des Gesetzgebers nachzubessern.