BVerfG, Kammerbeschluss v. 15. 1. 2020 – 1 BvR 1763/16.
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht. Strafprozessrecht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 7,
S. 358-362
(5)
Publiziert 30.03.2020
- Artikel PDF
- Freier Zugang
- 10.1628/jz-2020-0097
Beschreibung
Personen
Rezensionen
Beschreibung
In einem Kammerbeschluss, der ein Klageerzwingungsverfahren wegen rechtswidriger Zwangsfixierung und -behandlung betrifft, bestätigt das BVerfG, dass unter bestimmten Umständen Verletzten ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung zustehen könne. Es erstreckt diesen auf Fallgruppen, in denen der Staat gegenüber den Opfern eine besondere Fürsorge und Obhutspflicht trägt. Klaus Ferdinand Gärditz (JZ 2020, 362), der die darin liegende Subjetivierung der Strafverfolgung kritisch bewertet, analysiert die Konstruktion des Verfolgungsanspruchs.