Rechtswissenschaft

BVerfG, Kammerbeschluss v. 15. 1. 2020 – 1 BvR 1763/16.

Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht. Strafprozessrecht
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 75 () / Heft 7, S. 358-362 (5)
Publiziert 30.03.2020

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In einem Kammerbeschluss, der ein Klageerzwingungsverfahren wegen rechtswidriger Zwangsfixierung und -behandlung betrifft, bestätigt das BVerfG, dass unter bestimmten Umständen Verletzten ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung zustehen könne. Es erstreckt diesen auf Fallgruppen, in denen der Staat gegenüber den Opfern eine besondere Fürsorge und Obhutspflicht trägt. Klaus Ferdinand Gärditz (JZ 2020, 362), der die darin liegende Subjetivierung der Strafverfolgung kritisch bewertet, analysiert die Konstruktion des Verfolgungsanspruchs.
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