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Cover von: BVerfG, Kammerbeschluss v. 27. 8. 2019 – 1 BvR 879/12.

BVerfG, Kammerbeschluss v. 27. 8. 2019 – 1 BvR 879/12.

Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
Jahrgang 74 (2019) / Heft 22, S. 1103-1104 (2)
Publiziert 11.11.2019
DOI 10.1628/jz-2019-0393
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  • Freier Zugang
  • 10.1628/jz-2019-0393
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Beschreibung
Der BGH (JZ 2012, 686 mit Anm. Mörsdorf) hatte das dem seinerzeitigen Vorsitzenden der NPD wegen seiner politischen Anschauungen erteilte Hausverbot einer Hotelbetreiberin (abgesehen vom bereits geschlossenen Vertrag) für rechtmäßig gehalten. Das BVerfG hat nun die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde mit knapper Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Michael Grünberger und Jermaine Washington (JZ 2019, 1104) kritisieren, dass die Kammer der Frage der Horizontalwirkung des speziellen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG aus dem Weg gegangen sei, rekapitulieren die jüngste Kammerrechtsprechung zur Wirkung des Gleichheitssatzes im Privatrechtsverkehr und schlagen einen eigenen Lösungsweg vor.