BVerfG, Kammerbeschluss v. 30. 9. 2018 – 1 BvR 1783/17 (Leitsätze d. Redaktion).
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht. Zivilprozessrecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 8,
S. 407-409
(3)
Publiziert 18.04.2019
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- 10.1628/jz-2019-0149
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Mit dem Vorwurf, im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes über mehrere Wochen einseitige »Geheimverfahren« durch-zuführen, ohne die Gegenseite anzuhören oder zu informieren, tritt das BVerfG in zwei Kammerbeschlüssen einer zivilgerichtlichen Praxis in Presse- und Äußerungssachen entgegen. Ekkehard Schumann (JZ 2019, 398, in diesem Heft) hält die Entscheidungen im Ergebnis für uneingeschränkt begrüßenswert und unterzieht die Begründungen einer differenzierten Würdigung.