BVerfG, Urteil v. 12. 6. 2018 – 2 BvR 1738/12, 1395/13, 1068/14, 646/15
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
Jahrgang 74 (2019) /
Heft 1,
S. 35-48
(14)
Publiziert 03.01.2019
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- 10.1628/jz-2019-0015
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Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als hergebrach-ter Grundsatz des Berufsbeamtentums verfassungsgemäß und auch eine Kollisionslage mit Art. 11 EMRK und der einschlägigen Rechtsprechung des EGMR besteht nicht. Zu diesem Ergebnis kommt das BVerfG in seiner nachstehend abgedruckten Ent-scheidung. Matthias Jacobs und Mehrdad Payandeh (JZ 2018, 19, in diesem Heft) kritisieren sowohl die verfassungsrechtliche Begründung, die keinen Unterschied zwischen Beamten im Kernbereich hoheitlicher Tätigkeit und »Randbereichsbeamten« macht, als auch die Positionierung des Gerichts gegenüber dem EGMR.