BVerfG, Urteil v. 26. 2. 2020 – 2 BvR 2347/15, 651/16, 1261/16, 1593/16, 2354/16, 2527/16.
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht. Strafrecht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 12,
S. 627-642
(16)
Publiziert 15.06.2020
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- 10.1628/jz-2020-0198
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Nach intensiver Beratung hatte der Gesetzgeber im Jahr 2015 den neuen § 217 StGB eingeführt, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte. Das BVerfG hat nun aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht das Recht auf Inanspruchnahme der Hilfe Dritter bei der Umsetzung eines Sterbewunsches abgeleitet und die Vorschrift für nichtig erklärt. Lucas Hartmann (JZ 2020, 642) hält weder die Begründung der Schutzbereichserweiterung auf die Hilfe durch Dritte noch das Abwägungskonzept des Gerichts für überzeugend. Thomas Hillenkamp (JZ 2020, 618, in diesem Heft) kritisiert die Annahme einer »faktischen Entleerung« des postulierten Grundrechts durch den Senat und analysiert die Begründung aus strafrechtlicher Sicht.