BVerfG, Urteil v. 27. 2. 2018 – 2 BvE 1/16.
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 8,
S. 403-409
(7)
Publiziert 18.07.2018
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- 10.1628/jz-2018-0072
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Äußerungen der damaligen Bundesbildungsministerin zu einer von der »Alternative für Deutschland« (AfD) geplanten Veranstaltung, die auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht wurden, bilden den Hintergrund der Entscheidung des BVerfG zum Gebot der staatlichen Neutralität im politischen Meinungskampf. David Kuch (JZ 2018, 409) stimmt dem Urteil, das eine Verletzung des Neutralitätsgebots feststellt, im Ergebnis zu, befürchtet aber eine allzu strenge Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Kriterien durch den Senat.