BVerfG, Urteil v. 5. 11. 2019 – 1 BvL 7/16.
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 3,
S. 141-153
(13)
Publiziert 03.02.2020
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- 10.1628/jz-2020-0044
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Das BVerfG hat die sogenannten Hartz IV-Sanktionen im SGB II teilweise für verfassungswidrig erklärt. Jedoch hält es – bei verhältnismäßiger Ausgestaltung – die zeitweilige Minderung des Arbeitslosengeldes II zumindest in Höhe von 30% für grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich. Martin Nettesheim (JZ 2020, 153) kritisiert die Rechtfertigung der Minderung von Leistungen als Disziplinierungsinstrument und erörtert – ausgehend von Überlegungen zur Funktion der Sozialstaatlichkeit im Grundgesetz -, ob andere Argumentationslinien die Minderung von Leistungen, die ja nach Ansicht des BVerfG das menschenwürdige Existenzminimum sichern sollen, tragen könnten.