BVerfG, Urteil v. 5. 5. 2020 – 2 BvR 859/15, 1651/15, 2006/15, 980/16.
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht. Europarecht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 14,
S. 744-756
(13)
Publiziert 13.07.2020
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- 10.1628/jz-2020-0236
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In seinem Urteil über gegen das Staatsanleihen-Kaufprogramm der EZB (PSPP) gerichtete Verfassungsbeschwerden hat der Zweite Senat des BVerfG erstmals Handlungen von Unionsorganen als Ultra-vires-Akte angesehen. Das PSPP sowie die Entscheidung des EuGH, in der dieser das Programm für mit dem Unionsrecht vereinbar erklärt hat, seien offensichtliche Kompetenzüberschreitungen. Franz C. Mayer (JZ 2020, 725, in diesem Heft) hält das Urteil des BVerfG selbst für kompetenzwidrig und für unvereinbar mit den in der Honeywell-Entscheidung aufgestellten eigenen Ultra-vires-Kontrollmaßstäben des Gerichts. Frank Schorkopf (JZ 2020, 734, in diesem Heft) sieht das Urteil als Folge struktureller Probleme der Wirtschafts- und Währungsunion und begrüßt, dass es die Aufmerksamkeit auf den Zusammenhang von demokratischer Selbstbestimmung und europäischer politischer Herrschaft lenkt.