BVerwG, Urteil v. 13. 9. 2017 – 10 C 6.16.
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 7,
S. 357-360
(4)
Publiziert 18.07.2018
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- 10.1628/jz-2018-0021
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Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, während einer angemeldeten Versammlung mit dem Motto »Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes« die Lichter auszuschalten, war ebenso wie der Aufruf, an einer Gegendemonstration teilzunehmen, nach der Entscheidung des BVerwG rechtswidrig. Frederik Ferreau (JZ 2018, 360) hält das Urteil im Ergebnis für richtig, vermisst aber in der Begründung eine ausreichende Präzisierung der Maßstäbe des Sachlichkeitsgebots und des Verbots der lenkenden Einflussnahme auf den politischen Meinungsbildungsprozess bei amtlichen Äußerungen.