BVerwG, Urteil v. 25. 10. 2017 – 6 C 46.16 (OVG Greifswald).
Rubrik: Entscheidungen: Verfassungsrecht. Verwaltungsrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 9,
S. 457-464
(8)
Publiziert 18.07.2018
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- 10.1628/jz-2018-0104
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Im Vorfeld des G8-Gipfels im Jahr 2008 in Heiligendamm führte die Bundeswehr auf das Amtshilfeersuchen des Landesinnenministeriums hin Aufklärungsflüge in geringer Höhe über einem Camp von Demonstrationsteilnehmern durch. Die Klägerin sieht sich durch die Überflüge und die dabei gemachten Bildaufnahmen in ihren Rechten verletzt. Das BVerwG hat die Sache an das OVG zurückverwiesen. Christoph Enders (JZ 2018, 464) widerspricht sowohl hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage wie auch in zentralen Aspekten zur Frage der Rechtmäßigkeit der Maßnahme den Erörterungen des Senats.