BVerwG, Urteil v. 29. 8. 2019 – 7 C 29.17 (VGH München).
Rubrik: Entscheidungen: Öffentliches Recht
Jahrgang 75 (2020) /
Heft 11,
S. 567-572
(6)
Publiziert 02.06.2020
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- 10.1628/jz-2020-0189
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Die Entscheidung des BVerwG dreht sich um die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zugang zu Informationen gemäß § 2 Abs. 1 VIG. Matthias Rossi (JZ 2020, 573) begrüßt die Klärung mehrerer bislang umstrittener Fragen, widerspricht aber in einigen Punkten der Begründung und bedauert, dass die Klärung des Verhältnisses zum Informationsregime des LFGB weiterhin aussteht.