BVerwG, Urteil v. 4.5.2017 – 2 C 45.16.
Rubrik: Entscheidungen: Verwaltungsrecht
Jahrgang 73 (2018) /
Heft 14,
S. 730-732
(3)
Publiziert 18.07.2018
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- 10.1628/jz-2018-0194
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Für eine Tätigkeit als Rechtsanwalt können ehemaligen Richtern für den Gerichtsbezirk ihrer vormaligen Richtertätigkeit Beschränkungen auferlegt werden, wenn eine »Beeinträchtigung dienstlicher Interessen« zu besorgen ist. Das BVerwG hält solche Beschränkungen nur für die offene Prozessvertretung für rechtmäßig. Winfried Kluth (JZ 2018, 732) bezweifelt, dass so dem Anschein informeller Einflussnahmemöglichkeiten ausreichend entgegengewirkt werden kann.