Alexander Wilhelm
Compliance-Klauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr
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- 10.1628/acp-2021-0029
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Der englische Begriff »Compliance« hat sich zu einem festen Bestandteil des juristischen Fachjargons entwickelt. Wörtlich wohl am ehesten mit »Konformität« oder »Befolgung« zu übersetzen, geht es in der Sache um die Pflicht zur Einhaltung von Normen, namentlich von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Vorschriften des geltenden Rechts. Was auf den ersten Blick als reine Selbstverständlichkeit erscheinen mag, hat sich inzwischen zu einer eigenständigen Rechtsdisziplin verdichtet und in zahlreiche Sparten aufgefächert; je nach Branche und Ressort spricht man etwa von Kartellrechts-Compliance, Datenschutz-Compliance, Kapitalmarkt-Compliance und anderem mehr.