Cover von: Condictio ob rem und Rückabwicklung gemeinschaftsbezogener Zuwendungen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Christoph Sorge

Condictio ob rem und Rückabwicklung gemeinschaftsbezogener Zuwendungen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 66 (2011) / Heft 13, S. 660-671 (12)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268811796366870
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Der BGH geht entgegen einer früheren Rechtsprechung inzwischen davon aus, dass nach dem Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich Ausgleichsansprüche bestehen können. Jedoch ist weder die Frage nach der Anspruchsgrundlage noch die des Umfangs der Ansprüche als abschließend geklärt anzusehen. Der folgende Beitrag begründet, warum entgegen der überwiegenden Auffassung der bereichungsrechtliche Weg über die condictio ob rem (§ 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB) die überzeugendsten Lösungen bietet.