Zurück zum Heft
Cover von: Contracting with Artificial Intelligence
Maarten Herbosch

Contracting with Artificial Intelligence

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 87 (2023) / Heft 4, S. 672-706 (35)
Publiziert 30.10.2023
DOI 10.1628/rabelsz-2023-0076
Veröffentlicht auf Englisch.
  • Artikel PDF
  • Open Access
    CC BY 4.0
  • 10.1628/rabelsz-2023-0076
Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
Beschreibung
Vertragsschluss mit künstlicher Intelligenz– Eine rechtsvergleichende Untersuchung zur Bedeutung des Vertragsschlusswillens.– Auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Computersysteme sind in der täglichen Rechtspraxis immer häufiger anzutreffen. Sie können auch eingesetzt werden, um im Namen ihrer Nutzer Verträge zu schließen. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, das System so einzurichten, dass es aus technischer Sicht präzise und im Voraus festgelegte Vorgänge auslöst. Somit kann das System vom Benutzer nicht vorhergesehene Verträge abschließen. Dies steht im Widerspruch zu den Erfordernissen, dass das Zustandekommen eines Vertrags vom Bindungswillen der Vertragsparteien abhängt und dass ein Vertrag eine Willensübereinstimmung darstellt. Unklar ist, wie der Wille, einen bestimmten Vertrag zu schließen, oder eine Willensübereinstimmung gegeben sein kann, wenn eine Partei gar nicht weiß, dass ein bestimmter Vertrag geschlossen wird. Dieser Artikel untersucht eingehend das Willenserfordernis in verschiedenen Rechtsordnungen. Dabei wird deutlich, dass dieses Erfordernis oft locker gehandhabt und seine Rolle zu allgemein gefasst wird. Eine differenziertere Betrachtung der Rolle des Willens beim Vertragsschluss stellt klar, dass das Willenserfordernis in der Tat kein Hindernis für den Vertragsschluss durch KI-Systeme darstellt.