Gunnar Franck
Dänemark-, Handschuh- und jetzt Online-Ehe?
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Die Ehe ist noch immer das zentrale Institut des deutschen Familienrechts. Sie knüpft zwischen zwei Personen ein enges rechtliches Band, stellt bedeutende Weichen für das Kindschafts- und Erbrecht und vermittelt ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtliche Privilegien. Dies macht sie auch für (deutsch-)ausländische Paare attraktiv, deren Eheschließung in Deutschland aber bisweilen auf Hürden stößt. Eine attraktive Alternative könnte die Eheschließung im Internet bieten. Aber ist dies nach deutschem Recht zulässig?