Christian Thiemann
Das Abzugsverbot für die Berufsausbildungskosten – Mehr oder weniger Gestaltungsspielraum für den Steuergesetzgeber?
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Die Frage nach dem Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers markiert gewissermaßen eine Sollbruchstelle im Verhältnis von Steuerrechts- und allgemeiner Staatsrechtswissenschaft. Ein Lehrstück in dieser Hinsicht bietet die Kontroverse um die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Berufsausbildungskosten (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6 EStG). Der VI. Senat des BFH hält diese Regelung für verfassungswidrig und hat sie deshalb dem BVerfG vorgelegt. Zu erwarten ist eine richtungweisende Entscheidung. Der Beitrag plädiert dafür, dem Steuergesetzgeber einen eher großzügigen Gestaltungsspielraum zuzuerkennen. Das Abzugsverbot ist deshalb nicht zu beanstanden.