Rechtswissenschaft

Christian Thiemann

Das Abzugsverbot für die Berufsausbildungskosten – Mehr oder weniger Gestaltungsspielraum für den Steuergesetzgeber?

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 70 () / Heft 18, S. 866-875 (10)

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Die Frage nach dem Gestaltungsspielraum des Steuergesetzgebers markiert gewissermaßen eine Sollbruchstelle im Verhältnis von Steuerrechts- und allgemeiner Staatsrechtswissenschaft. Ein Lehrstück in dieser Hinsicht bietet die Kontroverse um die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Berufsausbildungskosten (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6 EStG). Der VI. Senat des BFH hält diese Regelung für verfassungswidrig und hat sie deshalb dem BVerfG vorgelegt. Zu erwarten ist eine richtungweisende Entscheidung. Der Beitrag plädiert dafür, dem Steuergesetzgeber einen eher großzügigen Gestaltungsspielraum zuzuerkennen. Das Abzugsverbot ist deshalb nicht zu beanstanden.
Personen

Christian Thiemann Geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Münster; 2004 Erste Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Referent am Freiherr-vom-Stein-Institut Münster; Referendariat und wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Münster; 2008 Promotion; 2009 Zweite Staatsprüfung; 2009‒11 Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts; 2011‒17 Akademischer Rat und Akademischer Oberrat am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht der Universität Passau; 2016 Habilitation; seit 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- und Steuerrecht der Universität Mainz.