Cover von: Das Allgemeine Gesetz des Internationalen Privatrechts von Uruguay
Jürgen Samtleben, Gonzalo A. Lorenzo Idiarte

Das Allgemeine Gesetz des Internationalen Privatrechts von Uruguay

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 85 (2021) / Heft 4, S. 811-851 (41)
Publiziert 12.10.2021
DOI 10.1628/rabelsz-2021-0047
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  • 10.1628/rabelsz-2021-0047
Beschreibung
Seit jeher war Uruguay ein Zentrum des Internationalen Privatrechts. Hier fand schon 1888/89, noch vor der Haager Konferenz für IPR, auf Einladung Uruguays der Kongress von Montevideo statt, der für die Entwicklung des Internationalen Privatrechts in Lateinamerika von wesentlicher Bedeutung war. Sowohl bei der Vorbereitung der Interamerikanischen IPR-Konferenzen wie auch der Propagierung bilateraler IPR-Abkommen hat Uruguay stets eine aktive Rolle gespielt. Das neue IPR-Gesetz, an dem seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts gearbeitet wurde, bedeutet keinen absoluten Bruch mit der Tradition, sondern will diese weiterentwickeln und an die Erfordernisse der Gegenwart anpassen. Als Hauptmerkmale der Reform sind hervorzuheben: die Regelung des Allgemeinen Teils des Internationalen Privatrechts, die differenzierte Gestaltung des Internationalen Familienrechts, die Neuordnung des Internationalen Vertragsrechts auf der Grundlage der Parteiautonomie und die ausführliche Regelung der direkten Internationalen Zuständigkeit.