Thomas Ackermann
Das bürgerliche Recht in der bundesstaatlichen Ordnung
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- 10.1628/jz-2021-0002
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Der Streit um die Frage, ob eine landesrechtliche Deckelung der Wohnraummieten durch die im BGB verankerte Mietpreisbremse ausgeschlossen wird, kreist vorwiegend um die Bestimmung des grundgesetzlichen Kompetenztitels. Dass Bund und Länder hier auf dem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung im bürgerlichen Recht agieren, ist allerdings kaum zu leugnen. In Frage steht jedoch die Sperrwirkung des BGB gegenüber dem Landesrecht. Hier droht eine unreflektierte Auffassung von der zivilrechtlichen Kodifikationsidee auf die verfassungsrechtliche Bewertung durchzuschlagen. Nur eine Besinnung auf die Grenzen der Kodifikation kann verhindern, dass der Bund mit Hilfe bürgerlich-rechtlicher Instrumente die Marktregulierung auch jenseits der ihm zugewiesenen wirtschaftsrechtlichen Kompetenzen an sich zieht. Der Berliner »Mietendeckel« wird so zu einem Testfall für die Verortung des bürgerlichen Rechts in der bundesstaatlichen Ordnung, dem die zunehmende Ausbreitung des Privatrechts als Instrument wirtschaftsrechtlicher Steuerung grundsätzliche Bedeutung verleiht.