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Cover von: Das Corona-Moratorium nach Art. 240 EGBGB
Thomas Rüfner

Das Corona-Moratorium nach Art. 240 EGBGB

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 75 (2020) / Heft 9, S. 443-448 (6)
Publiziert 04.05.2020
DOI 10.1628/jz-2020-0150
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  • 10.1628/jz-2020-0150
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Beschreibung
Die Corona-Pandemie wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Mit dem »Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht« führt der deutsche Gesetzgeber zahlreiche befristete Sonderregelungen ein, die dem »Herunterfahren« des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft zur Bekämpfung der Seuche Rechnung tragen sollen. Dieser Beitrag stellt die Regelungen zum bürgerlichen Vertragsrecht vor, die durch Art. 5 des Gesetzes als Art. 240 in das Einführungsgesetz zum BGB eingefügt werden.