Zurück zum Heft
Cover von: Das Ende der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Michael Beurskens, Johannes Rottmann

Das Ende der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 73 (2018) / Heft 6, S. 272-277 (6)
Publiziert 18.07.2018
DOI 10.1628/002268818X15173096700141
  • Artikel PDF
  • lieferbar
  • 10.1628/002268818X15173096700141
Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
Beschreibung
So leicht sich eine GbR durch formlosen Beschluss gründen lässt, so schwer fällt es, den Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Beendigung zu bestimmen. Entgegen der noch herrschenden Auffassung kann die schlichte Ausschüttung des Gesamthandvermögens nach einem Auflösungsbeschluss ohne weitere Erfordernisse nicht genügen. Will man die GbR als formlose, spontan zu gründende Rechtsform beibehalten, muss man auf eine Nachhaftungsbegrenzung verzichten - deren Einführung führt zwangsläufig zum Ende der GbR, wie wir sie kennen.