Kyriakos N. Kotsoglou
Das Fehlurteil gibt es nicht Zur Aufgabe des Tatrichters
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Bei Juristen – meistens bei Strafjuristen – ist die Rede sehr oft von Fehlurteilen. Verfehlt das Gerichtsurteil die objektive Wirklichkeit, so lasse es sich als Fehlurteil bezeichnen. Doch was ist der rechtsdogmatische Status eines Fehlurteils? Und was sind seine rechtlichen Konsequenzen? Die vorliegende Studie verfolgt ein therapeutisches Ziel. Gezeigt wird, dass die dem Begriff des Fehlurteils zugrunde liegende Debatte auf einem Missverständnis beruht, nämlich auf der Verkennung des logisch-grammatischen Unterschiedes zwischen ,Fehlurteilen' und ,Fehlurteil'. Jene Einsicht wird uns von einem rechtsdogmatischen Phantom befreien und es uns ermöglichen, die Aufgabe des Tatrichters genauer zu beschreiben.