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Cover von: Das Fehlurteil gibt es nicht Zur Aufgabe des Tatrichters
Kyriakos N. Kotsoglou

Das Fehlurteil gibt es nicht Zur Aufgabe des Tatrichters

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 72 (2017) / Heft 3, S. 123-132 (10)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268816X14730875882914
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268816X14730875882914
Beschreibung
Bei Juristen – meistens bei Strafjuristen – ist die Rede sehr oft von Fehlurteilen. Verfehlt das Gerichtsurteil die objektive Wirklichkeit, so lasse es sich als Fehlurteil bezeichnen. Doch was ist der rechtsdogmatische Status eines Fehlurteils? Und was sind seine rechtlichen Konsequenzen? Die vorliegende Studie verfolgt ein therapeutisches Ziel. Gezeigt wird, dass die dem Begriff des Fehlurteils zugrunde liegende Debatte auf einem Missverständnis beruht, nämlich auf der Verkennung des logisch-grammatischen Unterschiedes zwischen ,Fehlurteilen' und ,Fehlurteil'. Jene Einsicht wird uns von einem rechtsdogmatischen Phantom befreien und es uns ermöglichen, die Aufgabe des Tatrichters genauer zu beschreiben.