Rechtswissenschaft

Andreas Funke

Das Flüchtlingsrecht zwischen Menschenrecht, Hilfspflicht und Verantwortung

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 72 () / Heft 11, S. 533-542 (10)

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Asyl ist Menschenrecht. Flüchtlingen gegenüber besteht eine Hilfspflicht. So und ähnlich lauten übliche Begründungen dafür, dass Flüchtlingen Schutz gewährt werden muss. Aber nicht jede Begründung überzeugt. Und es fällt auf, dass überzeugende Ausgangspunkte wie der einer Hilfspflicht nur selten zu einer detaillierten Würdigung des geltenden Rechts weitergeführt werden. Hier setzt der folgende Beitrag an. Er versucht, normative Grundannahmen des geltenden Flüchtlingsrechts zu identifizieren und auf ihre Stimmigkeit zu überprüfen. Das Konzept einer in Hilfspflichten begründeten Flüchtlingsverantwortung erlaubt es, erzwungene Migration in die politische Ausgestaltung des Migrationsrechts zu integrieren.
Personen

Andreas Funke ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
https://orcid.org/0000-0002-8895-6802