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Cover von: Das »generische Maskulinum« vor Gericht
Michael Grünberger

Das »generische Maskulinum« vor Gericht

Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 73 (2018) / Heft 14, S. 719-727 (9)
Publiziert 18.07.2018
DOI 10.1628/jz-2018-0188
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  • 10.1628/jz-2018-0188
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Beschreibung
Der BGH (JZ 2018, 733, in diesem Heft) hat entschieden, dass eine Kundin keinen Anspruch gegen ihre Sparkasse hat, in der gesamten Vertragskommunikation ausschließlich oder zusätzlich mit grammatisch weiblichen Personenbezeichnungen bezeichnet zu werden. Das Urteil ist auch in der Öffentlichkeit auf großes Interesse gestoßen - scheint damit doch die Gefährdung der »Freiheit des Sprechens« mittels zivilrechtlich durchsetzbarer Pflichten zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache vorerst gebannt. Der Beitrag kritisiert die einzelnen Schritte in der Entscheidungsbegründung und schlägt eine gleichheitsrechtliche Lösung des Problems vor.