Anna Katharina Mangold, Susanna Roßbach
Das Grundrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung
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- 10.1628/jz-2023-0250
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Nach langer Wartezeit liegt endlich der Entwurf für ein Gesetz über die geschlechtliche Selbstbestimmung vor, das als ein zentrales Versprechen der Ampelregierung für gesellschaftlichen Wandel wahrgenommen wird. Mit dem Entwurf wird erstmals im deutschen Recht das Grundrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung grundsätzlich anerkannt, was höchst begrüßenswert ist. Allerdings bleibt der Entwurf auf halber Strecke stehen, weil er Zugeständnisse an reaktionäre Verständnisse von Geschlecht macht.